Tote Stieftochter: 15 Jahre Haft gefordert
Créteil – Im Berufungsprozess um den Tod der 14-jährigen Kalinka hat die französische Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 15 bis 18 Jahren für den deutschen Arzt Dieter K. (77) gefordert. Es gebe „ausreichend solide Elemente für eine Schuld”, so der Staatsanwalt. Zugleich erhob er schwere Vorwürfe gegen die deutschen Justizbehörden, die Ermittlungen gegen den Stiefvater Kalinkas vor 25 Jahren aus Mangel an Beweisen eingestellt hatten.