Ab sofort gibt's den Führerschein nur noch auf Zeit
DAS muss ich über den neuen Lappen wissen
Jeder Autofahrer kann sich an dieses Ereignis in seinem Leben ganz sicher noch erinnern: die Fahrprüfung. Oft mit einer gehörigen Portion Nervosität im Bauch.
Ab Samstag gilt der neue Führerschein. Ganz neu: das Verfallsdatum nach 15 Jahren. Millionen Autofahrer fragen sich: Muss ich nach Ablauf der Zeit noch einmal durch die Prüfung?
BILD.de erklärt Ihnen, was Sie zum neuen Lappen nun unbedingt wissen müssen:
Ab dem 19. Januar werden in Deutschland und den anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche EU-Fahrerlaubnisse ausgegeben. Die Krux: Die neuen Führerscheine sind dann nur noch 15 Jahre gültig.
Die gute Nachricht vorab : Die NEUEN werden NACH Ablauf OHNE gesundheitliche Tests, Fahr- oder Theorie-Prüfung ausgetauscht. Die schlechte Nachricht: Für den Umtausch wird eine Gebühr in Höhe von 24 Euro fällig.
Für Pkw-Fahrer ist Umtausch ein reiner Verwaltungsakt, betont das Bundesverkehrsministerium. „Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden.
Solche Untersuchungen bleiben aber Pflicht für Bus- und Berufskraftfahrer.
Merken müssen sich die Autofahrer lediglich den 18. Januar 2033: Bis zu diesem Datum müssen alle Führerscheine umgetauscht sein, die derzeit in Umlauf sind.
? Warum sind schon wieder neue Papiere notwendig?
Derzeit gibt es in Europa 110 verschiedene Führerscheine. Das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen wird ein Ende haben. Auch soll künftig immer ein zumindest halbwegs aktuelles Bild auf der Fahrerlaubnis sein. So wird diese auch besser vor Fälschungen geschützt.
? Was kann die NEUE?
Neu hinzugekommen sind neben dem Ablaufdatum die neuen Fahrerlaubnisklassen AM und A2 für Motorräder.
Für Spezialisten: Ebenfalls neu ist die Schlüsselzahl 96 in der Spalte 12 auf der Rückseite, wenn Fahrzeugkombinationen (mit Anhänger) gefahren werden dürfen, die schwerer als 750 Kilogramm sind und höchstens eine Gesamtmasse von 4250 Kilogramm haben.
? Muss man sich das alles merken?
Nein. Aufmerksamkeit ist aber nötig, wenn der alte Führerschein umgeschrieben wird und sogenannte Besitzstände nicht verloren gehen sollen – ob und welche Lkw gefahren dürfen zum Beispiel. Oder wenn der neue Führerschein ausgestellt werden muss, weil der alte verloren ging, oder eine neue Klasse hinzukommt. Künftig gibt es 15 EU-weite einheitliche Fahrerlaubnisklassen. Hinzu kommen die nationalen Klassen L und T für Zug- und Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft.
? Was ändert sich durch diese Klassen?
Fahrer von Trikes – das sind motorisierte Dreiräder – brauchen künftig einen Motorradführerschein. Welchen, ergibt sich aus der Motorleistung.
Bislang reichte der Pkw-Führerschein aus. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Wer seine Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar erworben hat, ist nicht betroffen.
Darüber hinaus wird bei Motorradfahrern die Fahrberechtigung nicht mehr automatisch nach zwei Jahren erweitert – dafür können sie künftig bereits mit 24 statt bisher mit 25 Jahren direkt den „großen” Motorradführerschein machen.
? Wie viele Führerscheine gibt es künftig für Motorräder?
Es gibt vier Klassen: Alle Zweiräder und Trikes dürfen mit der unbeschränkten Klasse A (ab 24 Jahren, alternativ 20 Jahren plus zwei Jahre Fahrpraxis) gefahren werden. Auch künftig gibt es weiter den Stufenführerschein: „Zweirad-Piloten können so alle zwei Jahre unter erleichterten Bedingungen den nächsthöheren Schein erwerben, also nach A1 die Klasse A2 sowie nach der A2 die höchste Klasse A”, erklärt die D.A.S- Rechtsschutzversicherung.
Künftig gibt es für Biker keinen Aufstieg ohne praktische Fahrprüfung. Außerdem werden die Spitzengeschwindigkeiten der Motorräder durch sperrige Angaben über das Leistung-Leergewicht-Verhältnis ersetzt. Und in einer neuen Klasse AM werden alle Bikes, Trikes und Quads (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) zusammengefasst, die sich bislang in den Klassen M und S tummelten.
? Wurde die bisher schon verwirrende Anhänger-Regel beibehalten?
Nein. Hier erhebt die Neuregelung den Anspruch, einfacher zu sein. Mit der Klasse B dürfen alle Gespanne bis 3500 Kilogramm Gesamtmasse gefahren werden. Durch eine spezielle Fahrerschulung kann der schon genannte B96 für Auto-Anhänger-Kombinationen bis 4250 Kilogramm erworben werden. Darüber hinaus ist die Klasse BE nötig (Anhänger bis 3500 Kilogramm) oder sogar der Lkw-Führerschein für noch schwerere Anhänger.
? Wurden wenigstens die Lkw-Führerscheine unverändert gelassen?
Auch hier ist die Antwort: Nein. Denn das Mindestalter bei den Klassen C und C1 wurde auf 21 Jahre und bei D (Busse) auf 24 Jahre angehoben. Nur wer Berufskraftfahrer werden will, darf maximal drei Jahre früher ans Steuer.