Suche nach einem Endlager
Die heißeste Standortfrage der Republik
Stuttgart - Umweltminister Peter Altmaier (CDU) gibt sich siegessicher: Er sieht einen Endlagerkonsens in Reichweite. Am Dienstag soll es so weit sein.
Der radioaktive Müll aus den Kernkraftwerken hat eine lange Halbwertszeit. Deshalb sind die technischen Anforderungen an ein Endlager sehr hoch. Es soll die größtmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleisten. Vielen Bürgern ist die Vorstellung unbehaglich, in der Nähe so gefährlicher Stoffe zu leben. Das macht die Standortsuche schwierig – nicht nur in Deutschland. Fast 60?Jahre nach dem Bau des ersten Kernkraftwerks gibt es weltweit noch kein Endlager für die strahlenden Abfallprodukte der Atomenergie. In Deutschland ist die Suche zusätzlich belastet, weil die in den siebziger Jahren getroffene Vorfestlegung auf Gorleben als Endlager undurchsichtig war und vielen Bürgern willkürlich erschien. Dieses historische Erbe facht den Anti-Gorleben-Protest bis heute an.
In Deutschland gelagert
Erstens soll der in deutschen Atomkraftwerken angefallene Müll in Deutschland gelagert werden. Damit will man dem Verursacherprinzip Rechnung tragen und den höchsten Sicherheitsstandard erreichen. Zweitens soll in einem öffentlichen Verfahren auf wissenschaftlicher Grundlage der „am besten geeignete Standort“ gesucht werden. Drittens gilt das Prinzip der „weißen Landkarte“, seit die Endlagersuche vor knapp zwei Jahren neu angestoßen wurde. Das heißt: trotz des bereits angelegten Erkundungsbergwerks und trotz der Investitionen von 1,6 Milliarden Euro soll es keine Vorfestlegung auf Gorleben geben – der Salzstock im Wendland soll bei der weiteren Suche aber auch nicht ausgeklammert sein. Das Verfahren soll ausdrücklich „ergebnisoffen“ sein.
Auch wenn Bund und Länder sich morgen auf ein Verfahren einigen und noch vor der Sommerpause ein Gesetz zur Endlagersuche verabschieden, dauert es noch gut 15 Jahre, bis die Entscheidung über den Standort fällt. Zuerst muss geklärt werden, nach welchen Kriterien die Suche erfolgt. Die geplante Enquetekommission, die Altmaier und die niedersächsische Landesregierung vorschlagen, soll bis Ende 2015 „Grundsatzfragen für die dauerhafte Lagerung von hochradioaktiven Abfallstoffen“ klären. Dann legt der Gesetzgeber die Kriterien für die Standortsuche fest. Erst danach sollen fünf „Erkundungsregionen“ mit besonders günstigen geologischen Eigenschaften ausgewählt und durch oberirdische Untersuchungen analysiert werden. Danach wird einer oder werden mehrere Standorte unterirdisch auf ihre Eignung untersucht. Die Entscheidung, wo gebohrt wird, soll 2019 fallen. 2020 soll die unterirdische Erkundung beginnen. Erst nach ihrem Abschluss schlagen die Behörden einen Endlagerstandort vor. 2029 soll die Suche abgeschlossen sein. Ob dieser Zeitplan einzuhalten ist, ist derzeit offen. Fertig sein muss das Endlager zwischen 2035 und 2040. Dann laufen die vierzig Jahre währenden Genehmigungen für die Zwischenlager nach und nach aus. Beim Zwischenlager Gorleben, das 1995 in Betrieb gegangen ist, läuft die Erlaubnis als Erstes ab; bei den übrigen Zwischenlagern reichen die Genehmigungen bis 2047.
Salz, Ton und Granit
Laut wissenschaftlichen Erkenntnissen sind in Deutschland drei Gesteinsformationen denkbar: Salz, Ton und Granit. Salzstöcke gibt es vor allem in Niedersachsen, Vorkommen mit Opalinuston gibt es in Baden-Württemberg und den ostdeutschen Ländern, Granitformationen in Bayern und Sachsen. Keines der drei Wirtsgesteine hat einen eindeutigen Vorteil gegenüber den anderen. Das hat das Bundesamt für Strahlenschutz bereits 2005 in einer Zusammenfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse festgehalten. Dort steht auch, dass für alle drei Gesteinsarten Endlagerkonzepte entwickelt werden können und dass ein Vergleich der Eignung nur standortspezifisch erfolgen könne.
Das ist nicht berechenbar. Auftrag der Kommission ist, Grundsatzfragen zum Endlager zu klären, Mindestanforderungen zu definieren und sowohl vom Wirtsgestein abhängige als auch davon unabhängige Kriterien für die Standortauswahl zu nennen. Fachlich ist das nicht nötig. Denn im vergangenen Dutzend Jahre wurden ausreichende wissenschaftliche Kriterien für die Endlagersuche erarbeitet. Die Kommission soll vor allem politische Glaubwürdigkeit gewinnen und das Suchverfahren legitimieren. Um das zu erreichen, muss sie ein hohes Maß an Freiheit erhalten. In dem neuen Gesetzentwurf, über den morgen verhandelt wird, heißt es dem Vernehmen nach denn auch ausdrücklich, dass die Kommission nicht an die Festlegungen dieses Gesetzes gebunden sei. Damit ist die Kommission faktisch frei, in ihrer Empfehlung – die für den Gesetzgeber nicht bindend ist – alle Vorfestlegungen über die drei Wirtsgesteine, die Einbeziehung Gorlebens und die Art der Einlagerung über den Haufen zu werfen. Es wird deshalb der Quadratur des Kreises gleichkommen, die 24 Mitglieder so auszuwählen, dass der wissenschaftliche Sachverstand ausreichend zum Zuge kommt und die politische Unabhängigkeit und Integrität des Gremiums gewährleistet sind.
Sachlich spielen sie bei der Standortsuche keine Rolle. Aus politischen Gründen hat Niedersachsen sich ausbedungen, dass die noch ausstehenden Atommülltransporte – 21 Castorbehälter mit hochradioaktivem Müll aus dem britischen Sellafield und fünf Transportbehälter mit mittelradioaktivem Material aus dem französischen La Hague – nicht mehr nach Gorleben gebracht werden. Deshalb müssen sie andernorts eingelagert werden. Wegen der geografischen Lage und des Bemühens um möglichst kurze Transportstrecken kommen die Zwischenlager im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel und im baden-württembergischen Philippsburg infrage. Entschieden ist das aber noch nicht.