Urteil über Fahrverbote kommt
Diesel-Fahrern droht schwarzer Dienstag
Bundesregierung spielt Konsequenzen schon durch
Darf man Diesel-Haltern verbieten, in die Innenstädte zu fahren? Am Dienstag wollen die obersten Verwaltungsrichter das wegweisende Urteil fällen. Millionen Autofahrer zittern davor. Und die Bundesregierung probt schon den Ernstfall!
Hinter verschlossenen Türen spielt das Verkehrsministerium durch, wie man Fahrverbote umsetzen könnte. Geplant ist offenbar eine Änderung der Straßenverkehrsordnung – noch in diesem Jahr – zum „Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen“.
Wie knifflig Fahrverbote tatsächlich sind, zeigten die intensiven Beratungen der Richter in Leipzig.
► Vier Stunden lang, länger als geplant, ging es am Donnerstag mit Argumenten im großen Saal des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts hin und her. Die Emotionen kochten hoch …
„Es geht um die Gesundheit der Menschen, es geht um 12 860 vorzeitige Todesfälle. Deswegen sollte es uns wert sein, dass wir klare Verhältnisse schaffen“, machte Kläger Jürgen Resch deutlich, der Chef der Deutschen Umwelthilfe.
Schritt für Schritt ließ Richter Andreas Korbmacher die Kernfragen erörtern:
► Zwingt das Europarecht, das ganz klar die Einhaltung der Grenzwerte fordert, zu Fahrverboten?
► Wie wären diese mit dem geltenden nationalen Recht vereinbar?
► Sollen die Bundesländer Fahrverbote anordnen können, oder ist der Bund am Zug?
► Sind Fahrverbote in Städten überhaupt kontrollierbar und wie verhältnismäßig sind sie?
DENN: Was kann ein Diesel-Fahrer dafür, wenn er vor drei Jahren einen damals modernen Diesel gekauft hat – mit dem er schon dieses Jahr womöglich nicht mehr in Innenstädte darf? Massive Wertverluste drohen. Dann müsse der Staat die Betroffenen entschädigen, meint DUH-Anwalt Klinger.
An diesem Punkt aber zeigen sich Zweifel beim Gericht. Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher sprach von der Notwendigkeit einer „rechtssicheren Entschädigung“. „Wir sehen noch erheblichen Beratungsbedarf“, entschied Korbmacher am Ende und vertagte das Urteil.
Wie könnte das Gericht entscheiden?
Da gehen die Meinungen auseinander.
„Es ist alles noch offen, wir sind aber deutlich optimistischer, denn der Senat hat doch relativ stark unsere Argumente aufgegriffen“, sagte DUH-Chef Resch. Vor allem habe das Gericht zum Ausdruck gebracht, „dass sich Deutschland blamieren würde mit dieser Rechtsposition vor dem Europäischen Gerichtshof“.
Die Gegenseite in Person von Baden-Württembergs Anwalt Wolfram Sandner: Man habe den Senat zum Nachdenken gebracht. „Ich halte dies für ein gutes Zeichen.“
Dass es tatsächlich zu einem Urteil kommt, gilt als wahrscheinlich. Richter Korbmacher hatte selbst auf die Dringlichkeit hingewiesen, die EU-Grenzwerte beim Stickoxid einzuhalten.
Er betonte, dass dem EuGH wegen der anhaltenden Grenzwert-Überschreitungen der Geduldsfaden reißt. Die Vorschriften in der EU gelten schon seit 2010.
Bei der Klage geht es um die Städte Düsseldorf und Stuttgart, doch Korbmachers Urteil hat Bedeutung weit darüber hinaus – eben weil es insgesamt 70 Städte sind, die die EU-Grenzwerte reißen und deshalb Fahrverbote ins Auge fassen müssen.
Werden die Fahrverbote für zulässig erklärt, müssten sie schnellstmöglich in Kraft treten, hieß es im Gerichtssaal.
ADAC-Präsident August Markl betonte in der „Süddeutschen Zeitung“: „Wie immer die Lösung aussieht, sie darf nicht zu Lasten der Autofahrer gehen, nicht zu Lasten der alleinerziehenden Mutter, die ihr Kind zum Sportunterricht bringt, nicht zu Lasten des Handwerkers, der aus den Städten ausgesperrt wird.“
Muss die Autoindustrie dann zahlen?
Das Umweltministerium pocht darauf, zur Schadstoffreduzierung zuerst Umbauten an Motoren von 12,4 Millionen Diesel-Autos (Abgasnorm Euro 5 und älter) auf Kosten der Hersteller durchzusetzen.
Die Autobranche lehnt dies auch wegen hoher Kosten ab – obwohl die Konzerne gerade wieder Milliarden-Gewinne verkündet haben.
► Die Hersteller müssten die Umrüstung anbieten und zahlen, erst recht im Angesicht der hohen Gewinne, sagt der Vorsitzende des Auto Clubs Europa, Stefan Heimlich (53), zu BILD.
► „Während die Autohersteller sich eine goldene Nase verdienen, wollen sie Hardwarenachrüstungen nicht finanzieren. Das ist unverschämt“, meint Oliver Krischer (48), Fraktions-Vize der Grünen.
Viele Fragen werden sich vermutlich mit dem Urteil am Dienstag beantworten lassen. Fakt ist aber: Die betroffenen Diesel-Fahrer sind erst einmal die Leidtragenden.
Bild Zeitung