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Autor Tópico: Gnadenfrist für Millionen Dieselfahrer  (Lida 158 vezes)

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Offline RoterTeufel

Gnadenfrist für Millionen Dieselfahrer
« em: 22/02/2018, 17:01 »
 
Gnadenfrist für Millionen Dieselfahrer

Sind Fahrverbote zulässig, um die Luft in Städten zu verbessern? Über diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig beraten.

Eine Entscheidung fällt heute nicht mehr: Das Bundesverwaltungsgericht vertagte das Urteil auf den 27. Februar.

GNADENFRIST FÜR MILLIONEN DIESELFAHRER!

Der Senat wolle die vorliegenden Fragen „gründlich beraten“, daher werde an diesem Donnerstag keine Entscheidung mehr verkündet, sagte der Vorsitzende Richter.

Doch wie könnte das Gericht entscheiden? Möglich wären auch ein NEIN zu Fahrverboten, weitere Ermittlungen oder ein Verweis an den Europäischen Gerichtshof.

Das Gericht hat mehrere Optionen

► Es weist die Revision zurück: Weg FREI für Fahrverbote!

Gerichte in Düsseldorf und Stuttgart hatten in der Vorinstanz Fahrverbote als rechtlich zulässig erklärt, die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg legten dagegen Revision ein.

Wenn die Richter des Bundesverwaltungsgerichts heute diese Revision zurückweisen, bliebe es dabei, dass die städtischen Behörden die Luftreinhaltepläne nachbessern, also einen Bann für bestimmte Pkw erlassen müssen.

Auch rund 20 andere, von der Deutschen Umwelthilfe ebenfalls verklagte Kommunen müssten festlegen, in welchen Straßen Fahrverbote gelten sollen und wer Ausnahmegenehmigungen bekommt, etwa behinderte Anwohner oder Handwerker, deren Autos mehr Schadstoffe ausstoßen als erlaubt.

Da die Behörden damit länger beschäftigt sein dürften, wird ein Fahrverbot keinesfalls von heute auf morgen eingeführt.

Zudem müsste ein praktisches Problem gelöst werden: Es gibt derzeit in Deutschland nicht einmal ein einheitliches Verbotsschild. „Wir gehen nicht davon aus, dass wir in diesem Jahr schon Fahrverbote sehen werden“, sagt Stefan Gerwens, Leiter des Ressorts Verkehr beim ADAC.

► Der Revision wird stattgegeben: KEINE Fahrverbote!

Sollten die Richter der Revision stattgeben und feststellen, dass Fahrverbote nach derzeitigem Recht nicht zulässig sind, müssten die Urteile der Vorinstanzen geändert werden. Die Städte wären dann nicht verpflichtet, Einschränkungen im Straßenverkehr zu erlassen.

Der Druck auf die Autoindustrie würde nachlassen.

Bei den Beratungen haben die Richter auch die Grundrechte im Blick. Dabei müssen sie zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf eine gesunde Umwelt einerseits und der Berufsfreiheit andererseits abwägen. Handwerker und Pendler etwa würden erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen, sollten ihre Dieseltransporter aus den Innenstädten verbannt werden.

Selbst wenn die Revision Erfolg haben sollte, dürfte die Bundesregierung allerdings zu drastischen Schritten bei der Schadstoffreduzierung gezwungen sein.

Denn die EU-Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der hohen Stickoxid-Belastung in Ballungsräumen eingeleitet. Die Politik hält, ähnlich wie die Autobranche, ein Bündel an Maßnahmen für notwendig und setzt auch auf Nachrüstungen, alternative Antriebe, flexiblere Verkehrssteuerung oder öffentlichen Nahverkehr.

► Der Europäische Gerichtshof kommt ins Spiel.

Ein mögliches Szenario ist auch, dass sich das Bundesverwaltungsgericht wegen der europäischen Vorgaben zur Luftqualität zunächst Rat beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einholt.

Ein solches Vorgehen hatten die Leipziger Richter beim Verfahren über die Elbvertiefung zwischen Hamburg und der Nordsee gewählt.

Sollten sie auch bei den Fahrverboten zunächst den Rat in Luxemburg einholen wollen, dürfte sich das Verfahren länger hinziehen.

Der Stuttgarter Verwaltungsjurist Christofer Lenz hält das jedoch für unwahrscheinlich: „Das Bundesverwaltungsgericht ist an und für sich ein vorlagefreundliches Gericht. Ich habe aber den Eindruck, dass die Beteiligten das Verfahren darauf nicht fokussiert haben.“

► Die Richter lassen weiter ermitteln.

Als vierte Möglichkeit könnte das Bundesverwaltungsgericht die Urteile der Vorinstanzen aufheben und den Streit an Stuttgart und Düsseldorf zurückverweisen. Den Richtern dort könnte aufgetragen werden, ungeklärten Fragen nachzugehen.

Diese Alternative wird zwar ebenfalls für unwahrscheinlich gehalten, ganz ausgeschlossen ist sie allerdings auch nicht. Denn bei Fahrverboten handelt es sich um rechtliches Neuland.

Bild Zeitung
 

 



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