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..:: Deficiente-Forum - Internacional ::.. => Deutsch => Noticias Internacionais => Nachrichten => Tópico iniciado por: RoterTeufel em 20/07/2012, 18:53

Título: Kindermord ohne Leiche: Ist der Falsche in Haft?
Enviado por: RoterTeufel em 20/07/2012, 18:53
Der Fall Peggy
Kindermord ohne Leiche: Ist der Falsche in Haft?


Vor elf Jahren verschwindet die kleine Peggy (9) spurlos. Als ihr Mörder wird Ulvi K. (damals 23) verurteilt. Aber ist er wirklich der Täter? Das wird bald erneut geprüft.

Bayreuth – Die Leiche der kleinen Peggy (9) wurde nie gefunden, dennoch sitzt der geistig behinderte Ulvi K. (32) seit acht Jahren wegen Mordes in Haft. Nun widerrief ein Zeuge, der K. einst schwer belastete, seine Aussage, berichtet der „Bayrische Rundfunk“.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth kündigte an: Der Mordfall kommt erneut auf den Prüfstand! Der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Janovsky sagte aber am Donnerstag, dass sich das Gericht bei der Verurteilung nicht entscheidend auf diese Zeugenaussage gestützt habe.

Der Anwalt von Ulvi K. strebt dennoch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens an.

DER FALL: Peggy war nach der Schule im oberfränkischen Lichtenberg 2001 spurlos verschwunden, nur wenige Meter von ihrem Elternhaus entfernt. Hundertschaften der Polizei, Spürhunde, Kriminalisten und sogar Flugzeuge der Bundeswehr suchten im Mai 2001 nach Peggy – doch in Lichtenberg und den umliegenden Wäldern fand sich bis heute keine Faser, kein Haar, keinen Fußabdruck von dem kleinen Mädchen.

Ulvi K., ein Nachbar der Familie, hatte den Mord nach langen Verhören gestanden. Später widerrief er sein Geständnis und kämpfte für ein Wiederaufnahmeverfahren. Beweise gegen ihn gab es nie.

Der Belastungszeuge hatte nach „BR“-Angaben im Verlauf des Verfahrens ausgesagt, Ulvi K. habe ihm den Mord an Peggy gestanden und auch Details genannt. In Wahrheit sei er aber von der Polizei zu dieser Aussage gedrängt worden, erklärte der Mann nun.

Die „ARD“ zeigte am Mittwoch die Dokumentation „Mord ohne Opfer – Neue Spuren im Fall Peggy” von Christian Stücken. Er begab sich auf Spurensuche und befragte Prozessbeobachter und Betroffene von damals erneut. Das Fazit des Filmautors: Ulvi K. kann den Mord, so wie ihn das Gericht im Urteil darstellt, nicht begangen haben.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass unabhängig von der Prüfung keine rasche Entlassung des Verurteilten bevorstehe: Er sei in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht – „wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern, der völlig unbestritten ist”, wie Janovsky sagte.