Frankreich wg. Polizeigewalt verurteilt
Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich wegen Polizeigewalt gegen einen psychisch kranken Mann verurteilt.
Er war kurz nach seiner Festnahme an einem Herzstillstand gestorben. Die Richter wiesen die Regierung in Paris an, den sechs Klägern - engen Verwandten des Toten - insgesamt 30.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Die Richter stellten fest, die französischen Polizisten seien zwar nicht direkt für den Tod des Mannes verantwortlich, da sie nichts von seinen Herzproblemen wussten. Sie hätten aber „unverhältnismäßige und unnötige“ Gewalt gegen den wehrlosen Mann ausgeübt.
Der damals 40 Jahre alte psychisch Kranke war im November 2009 von vier Polizisten überwältigt worden, nachdem er in einer Apotheke randaliert hatte. Die Polizisten verpassten dem Mann zwei Fausthiebe und schleppten ihn in einen Polizeitransporter. Anschließend stellten sich drei der Polizisten auf den mit Handschellen gefesselten Festgenommenen, der sich heftig wehrte.
Kurz danach stellten sie fest, dass der Mann nicht mehr atmete. Ein von der Polizei alarmierter Notarzt stellte Tod durch Herzversagen fest. Gegen die Polizisten wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und drei Jahre später zu den Akten gelegt. In dem Urteil hieß es nun, sie hätten den Wehrlosen „sprichwörtlich mit Füßen getreten“.