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Autor Tópico: So viel Schmerzensgeld bekommen die Sex-Verbrecher  (Lida 403 vezes)

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Offline RoterTeufel

 
Nach Urteil zur Sicherungsverwahrung
So viel Schmerzensgeld bekommen die Sex-Verbrecher


Sie bekommen Geld. Viel Geld. Und es ist ihr Recht.
Karlsruhe - Vier ehemalige Sicherungsverwahrte bekommen jetzt Schmerzensgeld vom Staat für zu lange Haftzeiten. Das Landgericht Karlsruhe sprach den zwischen 55 und 65 Jahre alten Klägern insgesamt 240 000 Euro Entschädigung zu.

Das Urteil in erster Instanz könnte die Richtung für Dutzende ähnlicher Fälle auch in anderen Bundesländern weisen.

„Wir werden das Urteil prüfen und gegebenenfalls Berufung einlegen“, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Gremmelmaier von der Generalstaatsanwaltschaft in einer ersten Stellungnahme.

Die vier verurteilten Gewalt- und Sexualstraftäter dürfen sich aber wohl über eine Menge Geld freuen.

? Peter W. (55) wurde wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Er kam nach rund 18 Jahren Unterbringung 2010 frei, wohnt jetzt bei Magdeburg. Er muss sich einmal pro Woche bei der Polizei melden, forderte 74 900 Euro vom Land. Bekommt laut Urteil 49 000 Euro.

? Günter G. (64) war wegen Vergewaltigung fünf Jahre in Haft. Nach etwa 20 Jahren Sicherungsverwahrung wohnt er jetzt im selben Haus wie Peter W. und darf keine Messer besitzen. Auch er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, wollte 98 800 Euro. Bekommt 65 000 Euro.

? Dieter L. (61) bekam wegen Vergewaltigung fünf Jahre. Nach etwa 20 Jahren Sicherungsverwahrung wohnt er jetzt im selben Haus wie Peter W. und darf keine Messer besitzen. Auch er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden, wollte 98 800 Euro. Bekommt 53 000 Euro.

? Hans-Peter W. (55) wurde wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren verurteilt, war danach 22 Jahre in der Sicherungsverwahrung. Er wird rund um die Uhr von der Polizei überwacht, forderte 154 910 Euro Schmerzensgeld. Bekommt 73 000 Euro.

Hans-Peter W. lebt in Hamburg von Hartz IV. Jetzt muss geklärt werden, ob das Schmerzensgeld darauf angerechnet wird, oder ob der Vergewaltiger das Geld komplett behalten darf.

Für die Bemessung der Summe hatte sich Richter Eberhard Lang an den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) orientiert.

Dieser hatte die rückwirkende Sicherungsverwahrung Ende 2009 für rechtswidrig erklärt und Schadensersatz in Höhe von rund 500 Euro pro Monat für angemessen erachtet.

Das Karlsruher Urteil könnte eine Pilotfunktion für bundessweit etwa 70 weitere Fälle haben, in welchen Betroffene, die zu Unrecht in Sicherungsverwahrung untergebracht waren, Schmerzensgeld in ähnlicher Höhe von den jeweiligen Bundesländern fordern können.

Laut Urteil müssen sie für die Entschädigungen aufkommen, obwohl die Landgerichte nur das geltende Bundesrecht umgesetzt hatten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land kann Berufung einlegen.
 

 



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