Kommentar zur Platzvergabe beim
NSU-Prozess Eine politische Entscheidung
Stuttgart - Das Oberlandesgericht München hatte eine Form der Akkreditierung gewählt, die im Ergebnis dazu geführt hat, dass keine türkischen Journalisten den Prozess hätten verfolgen können. (Das lag aber auch daran, dass andere Journalisten schneller waren.) Das Münchner Gericht ist dafür zu Recht heftig kritisiert worden. Seine Entscheidung war unbedarft und naiv. Es hätte von Anfang an die rechtliche Möglichkeit gegeben, ausländischen Medien ein eigenes Kontingent zuzugestehen, wie es jetzt das Bundesverfassungsgericht fordert. Aber die Münchner Entscheidung entsprach einer langjährigen Praxis, die in der Vergangenheit stets auch als juristisch zulässig angesehen war.
Das Verfassungsgericht hat den türkischen Journalisten nun den Weg in den Gerichtssaal geebnet. Dass es so kommt, ist aus vielen Gründen wünschenswert. Die Karlsruher Richter werden für ihre Entscheidung viel Lob bekommen. Das Verfassungsgericht hat aber nicht über politische Klugheit und auch nicht über die Weltfremdheit der Richterkollegen zu entscheiden, sondern allein über die Verfassungswidrigkeit. So gesehen ist die einstweilige Anordnung problematisch. Und faktisch haben sich die Richter gebunden, auch wenn sie behaupten, noch nicht in der Sache entschieden zu haben. Wer Kollegen so blamiert, kann später nicht mehr anders.