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Offline RoterTeufel

Regierung legt Gier-Banker an die Leine
« em: 06/02/2013, 17:30 »
 
Banken-Regulierung kommt
Regierung legt Gier-Banker an die Leine


Schluss mit riskanten Spekulationen auf Kosten der Kunden und harte Strafen für Zocker und Gierbanker!

Das Bundeskabinett hat die Gesetzentwürfe für eine strengere Bankenregulierung verabschiedet. Mit dem Gesetzespaket will die Regierung Konsequenzen aus der Finanzkrise und der milliardenschweren Bankenrettung durch den Staat ziehen.

Die Bundesregierung droht Bank- und Versicherungsmanagern mit harten Strafen und will sie damit bei riskanten Geschäften zu mehr Vorsicht zwingen.

Künftig sollen große Banken verpflichtet sein, Sanierungspläne für einen möglichen Krisenfall vorzulegen. Leitende Bankmanager müssen bei besonderen risikoreichen Geschäften mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Regelungen sehen auch vor, große Banken dazu zu verpflichten, Kundengeschäft und spekulative Transaktionen zu trennen.

Es dient dem Ziel, Finanzkrisen zu verhindern. Großbanken sollen künftig ohne Steuergelder saniert und abgewickelt werden können.

Manager, die gegen verschärfte Sorgfaltspflichten für solche riskanten Geschäfte verstoßen, winken dann empfindliche Haftstrafen.

Das deutsche Paket ordnet sich ein in eine Vielzahl von nationalen und internationalen Finanzmarktregeln, die nach der weltweiten Branchen-Krise 2008/09 eingeleitet wurden.

Dahinter steht das Versprechen der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20), keinen regionalen Markt, keinen Finanzmarkt-Akteur und kein Produkt mehr ohne Aufsicht und Kontrolle zu lassen.

BIS ZU 5 JAHRE HAFT

In Deutschland ist seit Ausbruch der Krise praktisch kein Top-Banker vor Gerichten verurteilt worden.

Weil offensichtlich in den Chef-Etagen aber folgenschwere Fehler gemacht wurden, will die Bundesregierung nun andere Seiten aufziehen.

Verstößt ein Geschäftsleiter vorsätzlich gegen die Vorschriften für das Risikomanagement und führt das gleichzeitig zu einer Existenzgefährdung seines Unternehmens, soll das mit Haftstrafen von maximal fünf Jahren geahndet werden. Bei Fahrlässigkeit liegt der Strafrahmen niedriger.

Ein zweiter Teil des Pakets sieht vor, dass künftig Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute erarbeitet werden müssen, deren Schieflage das ganze Finanzsystem bedrohen könnte. Die Sanierungspläne sind Sache der Unternehmen, bei den Abwicklungsplänen spielt die Bonner Aufsichtsbehörde BaFin eine entscheidende Rolle.

Ziel ist es, besser für Notfälle gewappnet zu sein. Zudem soll vermieden werden, dass nur der Steuerzahler als Nothelfer übrig bleibt.
 

 



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