Polizeipräsident will Beamte entlasten
Kommt Polizei bald nicht mehr zu Bagatell-Unfällen?
Rückt die Polizei bald nicht mehr zu Bagatellunfällen aus?
Der Münsteraner Polizeipräsident Hubert Wimber hat vorgeschlagen, die Aufnahme von Bagatellunfällen in Zukunft nicht mehr durch die Polizei vornehmen zu lassen.
Um neue Formen der Kriminalität zu bekämpfen, müsse die Polizei ihren bisherigen Aufgabenkatalog kürzen, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Polizeipräsidenten den Zeitungen der Essener WAZ-Mediengruppe.
Die Aufnahme von Bagatellunfällen beanspruche 30 Prozent des Wach- und Wechseldienstes, sagte Wimber.
„Mit einem Personalaufwand von regelmäßig zwei Kollegen und einem Zeitaufwand von ein bis eineinhalb Stunden klären wir Sachverhalte für die Haftpflichtversicherer”, kritisierte der Münsteraner Polizeichef.
Der ADAC und der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind offen für den Vorschlag.
ADAC-Sprecherin Katharina Bauer sagte BILD.de:
„Auch der ADAC hält es nicht für nötig, dass die Polizei zu jedem Bagatellschaden ausrücken muss, etwa wenn einer dem anderen den Spiegel abfährt. Allerdings müsste der Gesetzgeber regeln, wann auf die Polizei verzichtet werden kann und wie der Schaden dann geregelt werden kann.“
Auf jeden Fall sei es notwendig, dass die Polizei auch künftig bei schweren Unfällen und bei Unfällen mit Personenschäden komme.
Hintergrund: Auch wer nur einen Bagatellschaden verursacht, begeht heute Unfallflucht, wenn er am Auto des Geschädigten nur einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt. Wenn der Halter oder Fahrer des beschädigten Autos nicht auftaucht oder nicht ausfindig zu machen ist, bleibt dem Verursacher des Schadens nichts anderes übrig als die Polizei zu rufen.
GDV-Sprecher Stephan Schweda sagte BILD.de: „Ohne Polizei geht es nur bei Bagatellschäden mit Kosten von wenigen hundert Euro, wenn zudem alle Unfallbeteiligten anwesend und sich über den Sachverhalt auch einig sind.
Solche Schäden würden von den Versicherern schon heute in der Regel problemlos reguliert, ohne dass die Polizei den Unfall aufgenommen habe.
Schweda weiter: „Bei Unfällen mit größeren Blechschäden z.B. nach einem Auffahrunfall sollte die Polizei auf jeden Fall geholt werden, bei Personenschäden ohnehin."
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiere dagegen die Vorschläge.
Der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter erklärte: „Die Bürger haben ein Recht darauf, dass der Unfallhergang unvoreingenommen durch eine neutrale Instanz festgestellt wird.”
In der Aufregung nach einem Unfall könnten die Beteiligten die Schwere eines Unfalls oft nicht selbst einschätzen. Zudem würden Straftaten wie das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss oder das gezielte Provozieren von Auffahrunfällen nicht erkannt und bestraft, wenn die Polizei Verkehrsunfälle nicht mehr aufnehmen würde.