Kommentar zu NS-Verbrechen Selbstanklage
Stuttgart - Sie waren Beteiligte in einer Maschinerie des Massenmordes und haben – mutmaßlich – ein kaum vorstellbares Maß an Schuld auf sich geladen. Doch die bundesdeutsche Justiz hat viele Aufseher des KZ Auschwitz und anderer Vernichtungslager bis heute unbehelligt gelassen. Das ist der Skandal. Ursache dafür war eine Rechtsprechung, bei der jedem Täter eine unmittelbare Beteiligung an einem Mord nachgewiesen werden musste. Das gelang oft nicht. Das Landgericht München urteilte 2011 erstmals, für eine Verurteilung wegen Mordes reiche die Tätigkeit als Wachmann in einem Vernichtungslager aus. Das war eine Änderung der Rechtsprechung. Nun soll zunächst rund 50 Aufsehern von Auschwitz der Prozess gemacht werden. Sie alle sind um die 90 Jahre alt.
Es muss wohl so sein. Mord verjährt nicht. Die Verbrechen waren so furchtbar, dass der Versuch einer Ahndung unternommen werden muss, solange Täter noch leben. Aber wohl kann einem dabei nicht sein. Es dient der Gerechtigkeit nur sehr begrenzt, Greise, die kurz vor ihrem Tod stehen, vor Gericht zu stellen. Die Strafen werden symbolische sein. Strafprozesse dienen nicht der historischen Aufarbeitung. Jeder dieser Prozesse wird vor allem eine Anklage gegen die bundesdeutsche Justiz sein, die es zu lange unterlassen hat, die schlimmsten Verbrechen zu sühnen.